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Neu Dokument-ID: 1043983

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.5 Verzug

Ein Verzug ist dann gegeben, wenn der Schuldner die Leistung nicht

  • zur gehörigen Zeit
  • am gehörigen Ort
  • auf die bedungene Weise

erbringt. Voraussetzung für den Verzug ist, dass die Leistungserbringung überhaupt noch möglich ist.

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