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Dokument-ID: 983249
1.3 Ablehnender Baubewilligungsbescheid
Die Baubewilligung erfolgt mittels Erlassung eines Bescheids seitens der Baubehörde erster Instanz. Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baubewilligung vorliegen, hat die Baubehörde erster Instanz die Baubewilligung zwingend zu erteilen.