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2.1 Auskünfte zum oder Änderung von Flächenwidmungsplänen
Falsche Auskunft über Inhalt des Flächenwidmungsplans
Flächenwidmungspläne sind für die Frage der Bebaubarkeit einer Liegenschaft von ausschlaggebender Bedeutung. Deshalb ist deren Inhalt die wichtigste Grundlage für alle wirtschaftlichen Dispositionen, die mit dem Kauf und der Bebauung von Baugrundstücken verknüpft sind. Nutzungsbeschränkungen, wie zB Hochwasserabflussgebiete, sind in einem Flächenwidmungsplan ersichtlich zu machen. Maßgebend für einen Ersatzanspruch aus dem Titel der Amtshaftung unter dem Gesichtspunkt des Rechtswidrigkeitszusammenhanges ist jedoch nicht der Schutzzweck des Flächenwidmungsplanes als genereller Verwaltungsakt und die weitere Frage nach der rechtlichen Qualität einer Ersichtlichmachung, sondern nur der Schutzzweck der gesetzlichen Verpflichtung von Gemeindeorganen, Auskunftswerber über den Inhalt des Flächenwidmungsplanes richtig zu informieren (OGH vom 22.2.2000, 1 Ob 14/00s).