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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.2 Auslegung der Ausschlussgründe

Die Gründe, aus denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann (Kann-Bestimmungen) bzw zwingend auszuschließen ist (Muss-Bestimmungen), unterscheiden sich daher von GemO zu GemO mitunter stark. Bei den Kann-Bestimmungen ist zu beachten, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit nicht nach Lust und Laune zu erfolgen hat, sondern an gewisse Ermessensdeterminanten („öffentliche Ordnung“, „besondere Gründe“) gebunden ist. Zu deren Auslegung sind auch allfällige Gesetzesmaterialien (Anträge, Regierungsvorlagen, Ausschussberichte) und einschlägige Judikatur heranzuziehen.

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