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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.1 Burgenländische GemO

Gem § 38 Abs 3 leg cit ist die Tagesordnung für die Sitzung des Gemeinderats gleichzeitig mit der Zustellung der Einberufung an der Amtstafel der Gemeinde öffentlich kundzumachen.

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