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Dokument-ID: 1030193
1 Einführung in das Bundesvergaberecht
Die Einführung des Artikels 14b Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), der im Jahr 2013 in Kraft trat, brachte eine Neuregelung der verfassungsrechtlichen Kompetenzen. Dies hatte zur Folge, dass die materiell-rechtlichen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes sowohl für den Bund als auch für die Länder und Gemeinden weiterhin Geltung haben, während der Rechtsschutz geteilt bleibt.