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Dokument-ID: 941084
6.2 Entstehen einer Servitut
Entstehen eines Servitutsweges durch Vertrag
Dienstbarkeiten können entweder durch Vertrag, Ersitzung, letztwillige Verfügung oder durch richterliche Entscheidung erworben werden. Der Eigentümer eines Grundstückes räumt dem Eigentümer eines anderen Grundstückes eine Dienstbarkeit auf seinem Grundstück ein. Mit Unterfertigung dieser Vereinbarung ist die Dienstbarkeit an sich schon entstanden (wenn man von der grundbücherlichen Eintragung, die natürlich sinnvoll ist, zunächst einmal absieht).