© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 945082
1.13 Fällungen
Bewilligungs- und anzeigepflichtige Fällungen
Einer Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bedürfen, gem § 85 ForstG 1975, Kahlhiebe und diesen gleichzuhaltende Einzelstammentnahmen auf einer zusammenhängenden Fläche ab einer Größe von 0,5 ha. Grenzt die vorgesehene Hiebsfläche unmittelbar an eine Kahlfläche oder an eine Fläche mit noch nicht gesicherter Verjüngung an, werden diese Flächen ohne Rücksicht auf Eigentumsgrenzen miteinbezogen.