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6 Haftung bei Auskünften von Gemeindevertretern
Einführung
Bei Auskünften von Behörden wird vorausgesetzt, dass diese richtig bzw zuverlässig sind und der Empfänger der Auskunft vertrauen kann. Dies trifft insbesondere in jenen Fällen zu, wenn die Auskünfte vonseiten der Gemeinde erfolgen. Grundsätzlich bezwecken Behördenauskünfte den Dispositionsschutz. Danach sollen Auskünfte wirtschaftliche Dispositionen erleichtern bzw überhaupt erst sinnvoll ermöglichen und deren beabsichtigte Verwirklichung schützen. Dies ist allerdings nur dann erzielbar, wenn die nach dem Auskunftsbegehren erteilten Informationen richtig sind. • [Fußnote: Vgl RIS-Justiz RS0113363; RS0113365; OGH 22.2.2000, 1 Ob 14/00s = ARD 5131/24/00 = bbl 2000,164 = SZ 73/34.]