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Karlheinz Moick - Sophie Reiter-Werzin - Monika Slunsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Rechtliche Grundlagen der Auskunftspflicht

Rechtsgrundlagen

Die verfassungsrechtliche Grundlage für die Auskunftspflicht findet sich in Art 20 Abs 4 B-VG. Demnach sind alle Verwaltungsorgane des Bundes, des Landes und der Gemeinden verpflichtet, über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen. Gleiches gilt auch für Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts.

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