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Neu Dokument-ID: 946850

Sylvia Scherhaufer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4 Jagd- und Wildschäden

Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, Jagd- und Wildschäden zu ersetzen. Gibt es mehrere Jagdausübungsberechtigte, haften diese zur ungeteilten Hand. Es wird zwischen Jagd- und Wildschaden unterschieden.

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