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Dokument-ID: 1140461
6.5 Konsequenzen bei Nichtumsetzung/verspäteter Umsetzung
Wird ein Hinweisgebersystem eingerichtet, sollte jedenfalls das HSchG eingehalten werden. Es ist zwar nicht strafbar, kein System zu haben. Eine Behinderung eines Hinweisgebers ist allerdings sehr wohl strafbar.