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Dokument-ID: 1064237
7.7.5 Nachweis der Eignung
Grundsätzlich ist die Festlegung der Eignungskriterien von der Nachweisführung über die Erfüllung der Kriterien zu unterscheiden. Der öff AG hat in der Ausschreibung festzulegen, welche Nachweise, der Unternehmer zum Beleg der Erfüllung der Eignungskriterien vorzulegen hat.