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Dokument-ID: 1030138
4.5.3 Rauch, Gase, Gerüche
Hinsichtlich Immissionen durch Rauch, Gase und Gerüche ist in erster Linie festzuhalten, dass diesbezügliches Unterlassungsbegehren, etwa in einem bestimmten Haus derartige Immissionen, durch die die Nachtruhe der Kläger gestört wird, zu unterlassen, hinreichend bestimmt ist. Es bedarf insb keiner Angabe von Messeinheiten. • [Fußnote: OGH 23.09.1999, 2 Ob 236/99s; OGH 22.10.2003, 3 Ob 153/03a.]