© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1140456

Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2 Schutzbereich und persönlicher Anwendungsbereich

Wovor schützt des HSchG?

Als Folge eines berechtigten Hinweises dürfen durch die betroffene Organisation keine Vergeltungsmaßnahmen gesetzt werden. Der Schutz ist so gestaltet, dass Verschlechterungen am Arbeitsplatz rechtsunwirksam sind (§ 20 Abs 1 HSchG). Für persönlich erlittene Beeinträchtigungen, die im Gegensatz zu Vergeltungsmaßnahmen nicht oder nicht zur Gänze rückgängig gemacht werden können, sieht § 20 Abs 2 HSchG Schadenersatzansprüche für Hinweisgeber:innen vor.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch für Gemeinden in unserem Shop! Zum Shop