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Dokument-ID: 1182934
3.5 Sonstige relevante Straftatbestände
Im 22. Abschnitt des StGB, der sich mit den strafbaren Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandter Delikte auseinandersetzt, finden sich weitere strafbare Handlungen, die für Bürgermeister als Beamte oder Amtsträger mehr oder weniger von Relevanz sein können. Aufgrund der oft mangelnden praktischen Relevanz wird daher auf die einschlägigen Gesetzesstellen verwiesen. Zu diesen weiteren strafbaren Handlungen zählen etwa