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Dokument-ID: 1046737
5.3 Verfahren bei Grenzberichtigungen
Einvernehmliche Grenzberichtigung
Bei einer einvernehmlichen Grenzberichtigung ist auf den Eintragungsgrundsatz hinzuweisen. Nach dem Eintragungsgrundsatz kommt es zu einer rechtgültigen Erwerbung, Übertragung, Beschränkung und Aufhebung bücherlicher Rechte nur durch die Eintragung im Grundbuch. Die Eintragung im Grundbuch ist somit essenzieller Bestandteil um einen konformen Rechtsvorgang zu gewährleisten. Aufgrund dessen ist es Nachbarn im Zuge eines Vergleichs nicht möglich, die Grenzen ihrer Grundstücke durch Versetzen der Grenzzeichen zu ändern.