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Dokument-ID: 941092
6.6 Verlegung von Servitutswegen
In der Praxis kann es zuweilen notwendig bis unabdingbar sein, dass die über ein Grundstück verlaufende Wegtrasse an eine andere Stelle des Grundstücks verlegt werden muss. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer dies darf und unter welchen sonstigen Voraussetzungen dies rechtlich zulässig ist.