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6.1 Verpflichtete Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Whistleblowing (Hinweisgebung) stammt aus dem Englischen und bedeutet „die Pfeife blasen“ – also Aufmerksamkeit auf etwas lenken. Whistleblowing bezeichnet im übertragenen und hier gebrauchten Sinn das Melden von Missständen, Skandalen oder strafbarem Fehlverhalten, die bis dahin nicht allgemein bekannt oder geheim waren. Eine Meldung bedeutet die Weitergabe von Informationen oder Nachrichten. Whistleblowing ist daher nicht mit den pejorativen bzw verniedlichenden Worten Vernaderung, Verpfeifen, Verpetzen oder Denunziantentum gleichzusetzen (vgl TI Austria 2016, S 107; TI Austria 2018, S 27).