© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1140455

Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Verpflichtete Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Whistleblowing (Hinweisgebung) stammt aus dem Englischen und bedeutet „die Pfeife blasen“ – also Aufmerksamkeit auf etwas lenken. Whistleblowing bezeichnet im übertragenen und hier gebrauchten Sinn das Melden von Missständen, Skandalen oder strafbarem Fehlverhalten, die bis dahin nicht allgemein bekannt oder geheim waren. Eine Meldung bedeutet die Weitergabe von Informationen oder Nachrichten. Whistleblowing ist daher nicht mit den pejorativen bzw verniedlichenden Worten Vernaderung, Verpfeifen, Verpetzen oder Denunziantentum gleichzusetzen (vgl TI Austria 2016, S 107; TI Austria 2018, S 27).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch für Gemeinden in unserem Shop! Zum Shop