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Dokument-ID: 1029964
2.1 Vertragliche Verhältnisse im Zusammenhang mit der Überlassung einer Sache zum Gebrauch
Allgemeines
Anlässlich der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben ist es unumgänglich geworden, dass die Gemeinden ihr Eigentum entweder der Allgemeinheit oder bestimmten Personen überlassen. Dabei wird es eine wesentliche Rolle spielen, auf welcher Grundlage und mit welchem Inhalt an Rechten und Pflichten eine derartige Überlassung an die Allgemeinheit oder an bestimmte Personen oder an bestimmte Personengruppen erfolgen soll.