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5 Zivilrechtliche Konsequenzen von Korruptionsstraftaten
Die Begehung einer Korruptionsstraftat hat für den Täter zahlreiche negative Folgen: Er muss sich uU einem langwierigen Strafverfahren stellen. Es fallen hohe Rechtskosten an, die auch im Fall eines Freispruchs nur zu einem geringen Teil ersetzt werden. Es drohen relativ hohe Geld- bzw Haftstrafen. Bei einer Verurteilung erfolgt darüber hinaus eine Stigmatisierung durch die Eintragung in das Strafregister. In vielen Fällen bedeutet schon das Einleiten des Strafverfahrens, spätestens aber die Verurteilung den Jobverlust. Auch eine erworbene Gewerbeberechtigung kann verloren gehen. • [Fußnote: Vgl Paulitsch, H./Koukol, P. (2018), S 66.]