© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 823020

Andreas Wostri | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3 Zusammenfassung: Voraussetzungen für fristgebundene Anbringen

Bei fristgebundenen Anbringen ist zu beachten:

  • Schriftlichkeit ist erforderlich (§ 13 Abs 1 2. Satz AVG)
  • Eine Übermittlung durch E-Mail kann von der Behörde (sofern eine besondere Übermittlungsform – zB Webformular – vorgesehen wurde) ausgeschlossen sein (§ 13 Abs 2 1. Satz AVG).
  • Ein Anbringen gilt nur dann als eingebracht, wenn es der Behörde auch tatsächlich zugekommen ist. Die Partei trägt die Gefahr für den Verlust der Eingabe. Sie trifft auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde.
  • Ein Anbringen gilt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt seines Einlangens bei der Behörde als eingebracht. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen.
  • Zur fristgerechten Einbringung:
    • Ermittlung des fristauslösenden Ereignisses (siehe hierzu insb die Bestimmungen des Zustellgesetzes)
    • Berechnung der Frist (§§ 32, 33 AVG)
    • Einlangen des Anbringens bei der Behörde innerhalb der Frist (Ausnahme: Postlaufprivileg; Versendung im elektronischen Verkehr)

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch für Gemeinden in unserem Shop! Zum Shop