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Dokument-ID: 655963
2.5 Zwangsweise Räumung
Liegt ein vollstreckbarer Räumungstitel vor, kann die betreibende Partei (etwa der ehemalige Vermieter) nach Ablauf der für die Räumung im Titel aufscheinenden Frist Exekution durch zwangsweise Räumung beantragen. Das zu räumende Objekt ist im bindenden Wortlaut des Titels genau zu bezeichnen (Rz 1994/7).