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Dokument-ID: 1030214
4 Sachlicher Anwendungsbereich (Schwellenwerte)
Allgemeines
Das Bundesvergabegesetz regelt sämtliche Beschaffungen im Oberschwellenbereich und Unterschwellenbereich.
Für die Frage des anzuwendenden Regimes ist es entscheidend, ob ein Auftrag in den Oberschwellenbereich oder Unterschwellenbereich fällt. Es ist daher gem § 91 Abs 1 BVergG erforderlich, in der Ausschreibung anzugeben, welche Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes Anwendung finden.