© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1030391

Karin Zahiragic - Beatrix Lehner - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.9 Entgegennahme, Öffnung und Prüfung von Angeboten

Entgegennahme der Angebote

Gem § 132 BVergG ist der Zeitpunkt des Eingangs des Angebots eines Bieters zu dokumentieren. Die Angebote sind bis zur Öffnung so zu verwahren, dass sie für Unbefugte unzugänglich sind.

Auskünfte über die einlangenden Angebote, insbesondere über die Bieter oder über die Anzahl der abgegebenen Angebote, dürfen nicht erteilt werden. Der öffentliche Auftraggeber darf vom Inhalt der Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist Kenntnis erhalten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch für Gemeinden in unserem Shop! Zum Shop