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Dokument-ID: 390373
2 Anlagevermögen
Kurzbeschreibung
Als Grobgliederung des Anlagevermögens kennt sowohl das Unternehmens- als auch das Steuerrecht die Unterteilung in abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen sowie immaterielle Wirtschaftsgüter (Rechte, Lizenzen etc) und in Sachanlagen, welche in der Regel einer wirtschaftlichen Abnutzung unterliegen. Auf die Abschreibung des Anlagevermögens soll in einem separaten Kapitel eingegangen werden.