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Dokument-ID: 1201877
4.2.2 Darf der Arbeitgeber eine ärztliche Krankmeldung anzweifeln?
Einleitung
Ist ein Arbeitnehmer nach Antritt des Dienstes durch Krankheit oder Unglücksfall an der Leistung seiner Dienste verhindert, ohne dass er die Verhinderung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, ist er von der Arbeit für die Dauer der Dienstverhinderung freigestellt. Er behält seinen Anspruch auf Entgelt für einen gewissen Zeitraum (vgl § 8 AngG/§ 2 EFZG).