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Dokument-ID: 1178294
1.4 Ersatzbeschaffungen iZm Hochwasserschäden
Anlagegüter
Werden im Zusammenhang mit Hochwasserschäden Ersatzbeschaffungen von Anlagegütern im Betriebsvermögen vorgenommen, können die herkömmlichen ertragsteuerlichen Investitionsbegünstigungen, wie die linearen, als auch die degressive Abschreibung für abnutzbare, in Anspruch genommen werden. Bei Ersatzbeschaffungen mit einer Mindestnutzungsdauer von vier Jahren kann zusätzlich ein Investitionsfreibetrag bzw alternativ auch ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für begünstigte Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden (siehe dazu § 10 und § 11 EStG).