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Claudia Reithmayer-Ebner - FORUM Media (red) | Muster | Technische Checkliste

4.1.5 Rechtsmittel gegen Behördenbescheid

Beschwerde beim Verwaltungsgericht 

Rechtsmittel gegen den Bescheid über die Genehmigung einer Betriebsanlage nach der GewO:

Beschwerde:

Beim örtlich zuständigen Landesverwaltungsgericht

Beschwerdefrist:

4 Wochen ab Zustellung des Bescheides

Einbringung der Beschwerde:

Einzubringen ist die Beschwerde bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, zu richten aber an das Landesverwaltungsgericht

Inhalt der Beschwerde:

  • Bezeichnung des angefochtenen Bescheides (insbesondere Geschäftszahl und Datum des Bescheides)
  • Bezeichnung der belangten Behörde (zB Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf)
  • Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt (etwa Verfahrensfehler oder inhaltliche Mängel; hier ist die Frage, in welchen Rechten ich mich warum durch den Bescheid verletzt fühle)
  • Begehren (zB Abänderung des Bescheides in einer gewissen Weise) und
  • Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist (dazu ist das Datum der Zustellung anzugeben)

Hinweis: Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gibt es

  • keinen Anwaltszwang und
  • kein Neuerungsverbot.
  • Das Verwaltungsgericht entscheidet mit Erkenntnis.

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