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Dokument-ID: 696085
5.1.5 Sonderfall Kinderwerbung
Für die Kinder als besonders schutzwürdige Gruppe ist durch die UWG-Novelle 2007 in Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ein Sondertatbestand eingeführt worden. Diese Beschränkung ist auch bei der Werbung von Zugaben und Gewinnspielen zu berücksichtigen, welche von einem Kauf abhängig sind.