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2.2 Verfahren bei Änderungsgenehmigungen
Für die Genehmigung der Änderung muss ein Antrag bei der zuständigen Gewerbebehörde gestellt werden. Es muss ausdrücklich die Änderung einer bereits genehmigten Anlage beantragt werden. Wie im Verfahren über die Erteilung einer Betriebsanlagengenehmigung ist die Behörde an den Inhalt des Antrags gebunden und kann nur das konkrete eingereichte Projekt beurteilen. Gegenstand des Verfahrens ist lediglich die konkrete beantragte Änderung der Betriebsanlage, nicht etwa eine andere Änderung, bezüglich der kein Antrag gestellt wurde. Wurden weitere genehmigungspflichtige Änderungen ohne Genehmigung vorgenommen, ist ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Immissionen der bereits genehmigten Anlage sind nur dann Gegenstand des Verfahrens, wenn sie in Zusammenhang mit der Änderung stehen (siehe bereits oben).