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Dokument-ID: 628245
7.1.3 Voraussetzungen für eine Schadenersatzpflicht
Der Geschäftsführer ist gegenüber der Gesellschaft dann schadenersatzpflichtig, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der Geschäftsführer muss durch positives Tun oder durch Unterlassen eine Pflicht, die ihm persönlich gegenüber der Gesellschaft obliegt, verletzt haben (Pflichtverletzung). Maßstab ist die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes.
- Die Pflichtverletzung muss einen Schaden der Gesellschaft verursacht haben (Kausalität).
- Der Geschäftsführer muss schuldhaft gehandelt haben.