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Angela Perschl - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1.3 Voraussetzungen für eine Schadenersatzpflicht

Der Geschäftsführer ist gegenüber der Gesellschaft dann schadenersatzpflichtig, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Geschäftsführer muss durch positives Tun oder durch Unterlassen eine Pflicht, die ihm persönlich gegenüber der Gesellschaft obliegt, verletzt haben (Pflichtverletzung). Maßstab ist die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes.
  • Die Pflichtverletzung muss einen Schaden der Gesellschaft verursacht haben (Kausalität).
  • Der Geschäftsführer muss schuldhaft gehandelt haben.

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