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Dokument-ID: 1047968
7.2.2 Änderung der Obsorge
Nach einer Scheidung der Ehe oder der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft können die ehemaligen Ehegatten/Lebenspartner, die gemeinsame Kinder haben, versuchen, eine Vereinbarung über die Obsorge für gemeinsame Kinder zu erzielen.