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Dokument-ID: 1070884
3.1 Arbeitszeiten während Telearbeit
Grundsätzlich sind die Arbeitszeiten im Falle von Telearbeit ebenso einzuhalten wie im Büro bzw wie sie im Arbeitsvertrag geregelt sind. Die Arbeitszeiterfassung ist auch in Zeiten von Telearbeit fortzuführen.