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Dokument-ID: 1032871
4.3 Aufrechnung
Unter Aufrechnung versteht man die Bezahlung einer Forderung mit einer Gegenforderung: Der Schuldner hat eine Forderung gegen den Gläubiger und der Gläubiger hat auch eine Forderung gegen den Schuldner; die Forderungen stehen einander gegenüber; beide Parteien haben gegeneinander Forderungen (Prinzip der Gegenseitigkeit).