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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Beteiligte des Insolvenzverfahrens

Im Insolvenzverfahren sind der Schuldner sowie der Insolvenzverwalter sowie jeder Antragsteller im Eröffnungsverfahren Parteien (formeller Parteienbegriff). Der Gläubiger ist Partei, sofern er seine Forderung im Insolvenzverfahren anmeldet (materieller Parteibegriff: er macht seine Forderung inhaltlich geltend).

Der Schuldner bzw die Schuldnerin ist der/diejenige, der/die die Forderungen seiner/ihrer Gläubiger nicht mehr bedienen kann. Der/Die Schuldnerin muss insolvenzfähig sein. Das sind alle natürliche Personen, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Juristische Person ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann, das sind nach österreichischem Recht die AG, die GmbH, der Verein, die Genossenschaft, die Stiftung, der Fonds. Insolvenzfähig sind auch die Personengesellschaften der Offenen Gesellschaft und der Kommanditgesellschaft sowie Verlassenschaften.