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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4 Das Insolvenzgericht

Zuständigkeit

Welches Gericht sachlich zuständig ist, richtet sich nach der Schuldnereigenschaft. Ist der Schuldner eine natürliche Person, ist das Bezirksgericht sachlich zuständig; das nach dem Antrag auf Insolvenzeröffnung eingeleitete Verfahren heißt Schuldenregulierungsverfahren.

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