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Dokument-ID: 1032857
2.4 Das Insolvenzgericht
Zuständigkeit
Welches Gericht sachlich zuständig ist, richtet sich nach der Schuldnereigenschaft. Ist der Schuldner eine natürliche Person, ist das Bezirksgericht sachlich zuständig; das nach dem Antrag auf Insolvenzeröffnung eingeleitete Verfahren heißt Schuldenregulierungsverfahren.