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Dokument-ID: 1032414
1.4.4 Das Mahnverfahren
Das Mahnverfahren ist ein Verfahren bis zu einem Streitwert von EUR 75.000,–, wobei der mit Mahnklage geltend gemachte Anspruch ausschließlich auf einen Geldbetrag lautet. Ein Mahnverfahren wird mittels Mahnklage beim Bezirksgericht (bis zu einem Streitwert von EUR 15.000,–) oder beim Landesgericht (auch als Handelsgericht und in Arbeitsrechtssachen bei Streitwerten zwischen EUR 15.000,– und EUR 75.000,–) anhängig gemacht.