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Neu Dokument-ID: 1032643

Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Der nacheheliche Unterhalt

Das Scheidungsurteil genauso wie der Scheidungsvergleich beenden die Ehe ex nunc. Im Vergleich dazu beendet eine Nichtigerklärungsklage wegen des Vorliegens von Fehlern bei Abschluss der Ehe diese ex tunc (rückwirkend) – die Ehe gilt als nie abgeschlossen. Die ex-nunc-Wirkung einer Scheidung bewirkt, dass die Ehegatten gewisse Lebensbereiche neu regeln müssen, da die Rechte und Pflichten, die während aufrechter Ehe bestanden haben, nach Auflösung der Ehe nicht mehr bestehen. Während die Ehegatten bei der einvernehmlichen Scheidung dem Gericht eine Vereinbarung über die wesentlichen Scheidungsfolgen anbieten müssen, ist dies im Rahmen der strittigen Scheidung nicht vorgesehen. Die Unterhaltsfrage nach einer Scheidung kann beantwortet werden

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