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Dokument-ID: 1056966
8 Erwachsenenvertretung (ehemals Sachwalterschaft)
Allgemeines
Es gibt 4 verschiedene Formen der Vertretung eines Erwachsenen:
- Solange man entscheidungsfähig ist, kann man selbst eine Vorsorgevollmacht erstellen.
- Gewählte Erwachsenenvertretung: Diesfalls bestimmt eine nicht mehr voll handlungsfähige Person einen gewählten Erwachsenenvertreter für sich.
- Gesetzliche Erwachsenenvertretung: Mangelt es an einer Vorsorgevollmacht und einer gewählten Erwachsenenvertretung besteht die Möglichkeit einer gesetzlichen Erwachsenenvertretung.
- Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Dann, wenn keine andere Vertretung möglich ist, kommt es zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung.