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Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5.2 GISA Gewerbeinformation

Um einen GISA-Auszug erstellen zu können, benötigt man bei natürlichen Personen den Familiennamen und bei juristischen Personen den Firmennamen. Kennt man den genauen Namen nicht, oder ist man sich bei der Schreibweise des Namens unsicher, reicht es aus, die ersten 3 Buchstaben zu kennen, solange man am Schluss einen Stern einfügt, zB Sas*.

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