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Neu Dokument-ID: 1032931

Severin Hammer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Grundbuch

Für die Eingabe beim Grundbuch sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Freigabebestätigung durch das Archivium und die dort enthaltenen Codes für „Bekanntgabe BMJ“ für sämtliche Beilagen, die im Original vorzulegen wären
  • Die Erfassungsnummer und Vorgangsnummer des Finanzamtes
  • Kaufvertrag
  • Allenfalls eine Pfandurkunde
  • Allenfalls Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Allenfalls Nachweis über akademische Grade

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