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Dokument-ID: 1032840
1 Grundlagen
Begriff des Insolvenzrechts
Das Insolvenzrecht begreift all jene Rechtsnormen, die auf verfahrensrechtlicher Ebene den Schutz der Gläubiger bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners bezwecken. Es offeriert Verfahrensregeln für den Fall, dass ein Schuldner seine Gläubiger nicht mehr befriedigen kann und eine Entschuldung in einem gerichtlichen Verfahren durch Einsatz des Insolvenzgerichts sowie bestimmter Organe des Insolvenzverfahrens bewirkt werden soll. Das Insolvenzrecht ist hauptsächlich in der Insolvenzordnung (IO) geregelt.