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Dokument-ID: 1032674
7 Kindschaftsrecht
Unter dem Kindschaftsrecht versteht man all jene Normen, die das Eltern-Kind-Verhältnis betreffen. Es sind mehrere Bereiche im Leben zwischen Eltern und Kinder betroffen, die einer Regelung durch das Gesetz bedürfen. Grundvoraussetzung für die Beantwortung der Fragen, welche Person/en für ein Kind/er zu sorgen hat/haben, ihnen die Schule ermöglichen oder eine weitere Ausbildung bezahlen muss, wer mit ihnen Zeit verbringen und auf ihre Entwicklung Einfluss nehmen darf, ist die abstammungsrechtliche Zuordnung.