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Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.3 Liegenschaftsexekution (unbewegliches Vermögen)

Man unterscheidet drei Exekutionsarten: zwangsweise Pfandrechtsbegründung, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung.

Zwangsweise Pfandrechtsbegründung

Aufgrund einer vollstreckbaren Geldforderung kann der betreibende Gläubiger ein Pfandrecht an der Liegenschaft oder dem Liegenschaftsteil der verpflichteten Partei begründen.

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