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Dokument-ID: 1128017
6.2.4 Merkzettel Sonderbedarfsfälle
Unter Sonderbedarf versteht man jene Bedürfnisse eines Kindes, welche aufgrund besonderer Umstände berücksichtigt werden müssen und welche nicht vom Allgemeinbedarf umfasst sind. Voraussetzung für die Deckung eines Sonderbedarfs sind einerseits ein Deckungsmangel (Bedarf kann aus dem Unterhalt nicht gedeckt werden) und andererseits die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners.