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Neu Dokument-ID: 1032509

Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Rechtsmittel gegen Entscheidungen einer Behörde

Folgende Rechtsmittel können geltend gemacht werden:

  • Vorstellung gegen Mandatsbescheide – Frist: 2 Wochen
  • Berufung gegen Bescheide von Gemeindeorganen in Rechtssachen, die den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde betreffen (zB Bausachen) – Frist: 2 Wochen
  • Vorlageantrag bei einer Berufungsvorentscheidung – Frist: 2 Wochen
  • Bescheidbeschwerde (Kompetenz der Verwaltungsgerichte; VwGVG) – Frist: 4 Wochen
  • Vorlageantrag bei einer Beschwerdevorentscheidung (VwGVG) – Frist: 2 Wochen
  • Vorstellung gegen Erkenntnisse und Beschlüsse eines Rechtspflegers des Verwaltungsgerichtes (VwGVG) – Frist: 2 Wochen

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