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Dokument-ID: 1032422
1.8 Rechtsmittel
Die Berufung
Die Berufung ist das Rechtsmittel gegen Urteile der I. Instanz. Die Berufung wird innerhalb einer Frist von 4 Wochen, gerechnet ab Zustellung des Urteils, beim Erstgericht eingebracht. Soll nur die Kostenentscheidung des Erstgerichts bekämpft werden, so ist lediglich ein Kostenrekurs binnen 14 Tagen ab Zustellung des Urteils zu erheben. Sollen sowohl die Sachentscheidung des Erstgerichtes als auch die Kostenentscheidung angefochten werden, so ist nur Berufung zu erheben. Eine verspätet eingebrachte Berufung ist vom Erstgericht zurückzuweisen.