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Dokument-ID: 1105743
1.1 Restrukturierung von Unternehmen (Restrukturierungsordnung – ReO)
Die Restrukurierungsordnung (ReO) ist am 17.07.2021 in Kraft getreten.
Das Restrukturierungsverfahren
Dem Schuldner soll durch das Restrukturierungsverfahren die Möglichkeit gegeben werden, sich im Rahmen eines vorinsolvenzlichen Verfahrens unter grundsätzlicher Beibehaltung der Eigenverwaltung (gegebenenfalls unter Beiziehung eines Restrukturierungsbeauftragten) über einen Restrukturierungsplan zu restrukturieren, dadurch die Insolvenz abzuwenden und die Bestandsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.