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Dokument-ID: 1048138
2.3 Vorprozessuale und notwendige Kosten
Allgemeines
Vorprozessuale Kosten sind sowohl solche, die einer Partei vor dem Prozessbeginn entstanden sind als auch solche, die neben dem Prozess anfallen. Grundsätzlich können beide Aufwendungen (vor und neben dem Prozess) vorprozessuale Kosten sein.